1. Hinweis zu Registerrechnungen:


Aktuell sind vermehrt gefälschte Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister im Umlauf.

Absender dieser gefälschten Rechnungen können nach bisherigen Erkenntnissen sein:

a. das "Land Nordrhein Westfalen - Amtsgericht Arnsberg"

b. eine GmbH im Auftrag für die "Gewerberegisterzentrale / Handelsregisterzentrale" oder ähnlich genannte Register

c. die "Zentrale Zahlstelle Justiz" in Berlin

d. die "Zentrale Zahlstelle, 22765 Hamburg"

e. die "Zentrale Zahlstelle, 80315 München"

f. "NRW, 329/59061 Hamm"

Allgemein gilt:

Bitte achten Sie darauf, dass Absender der Rechnung ausschließlich die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm ist.

In Handelsregistersachen empfiehlt sich, zunächst die Eintragungsnachricht abzuwarten, da dort konkret Hinweise über die Zahlungsmodalitäten der Justiz enthalten sind.

Die Rechnungen des Amtsgerichts Arnsberg enthalten folgende Angaben:

Das Landeswappen NRW und darunter "Amtsgericht Arnsberg". Oberhalb der Rechnungsadresse ist angegeben "004/Zentrale Zahlstelle Justiz, 59061 Hamm". Auf der rechten Seite befindet sich die Anschrift  und Telefonnummer des Amtsgerichts Arnsberg. Folgende Bankverbindung wird angegeben:

Zentrale Zahlstelle Justiz

Dt. Bundesbank Fil. Dortmund

BIC: MARKDEF1440

IBAN: DE84 4400 0000 0041 0015 09

Als Geschäftszeichen wird die individuelle Handeslregisternummer angegeben mit dem Zusatz "Amtsgericht Arnsberg". Im Text wird konkret angegeben, dass das mögliche Rechtsmittel der Erinnerung beim Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstraße 4, 59821 Arnsberg, einzulegen ist.

Bei Zweifeln können Sie das angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts Arnsberg vergleichen. Für eventuelle Rückfragen nutzen Sie nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer!

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Telefonnummer, die Ihnen in den zuvor vom Amtsgericht an Sie übersandten Schreiben angegeben wurde. Diese finden Sie im Briefkopf oben rechts.

2. Hinweis zu Insolvenzbeschlüssen:

Aktuell ist eine neue Betrugsmasche mit gefälschten Insolvenzbeschlüssen bekannt geworden. Insbesondere Firmen werden dabei von vermeintlichen Insolvenzverwaltern unter Beifügung der gefälschten Insolvenzbeschlüsse angeschrieben und um Zahlung gebeten oder es werden besondere Kaufposten angeboten.

 Allgemein gilt:

 Insolvenzverwalter kommen nie aktiv auf anderen Firmen zu und bieten Posten einer insolventen Firma an.

Des Weiteren werden Insolvenzen öffentlich bekanntgemacht und können über das Portal für Insolvenzbekanntmachungen gesucht und eingesehen werden. Sollte zu einer angeblich insolventen Firma keine Eintragung auf dem vorgenannten Portal zu finden sein, handelt es sich um eine Fälschung.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass es sich um einen gefälschten Beschluss oder ähnliches handelt, steht auch jederzeit die hiesige Insolvenzabteilung telefonisch zur Verfügung.

Im Falle eines solchen Betrugsversuch wird um Mitteilung unter Beifügung aller an Sie gerichteten Beschlüsse und Schreiben an das hiesige Insolvenzgericht gebeten.  

 3. Hinweis zu Kirchenaustritten:

Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar (§ 6 KiAustrG NW in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW).

4. Hinweis in Nachlassangelegenheiten:

Bei Antragstellung ist die Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.